Diese Fasern können, wenn freigesetzt, über die Atemwege in die Lunge gelangen. Dort setzen sie sich fest und führen zu einer Vernarbung des Gewebes. In der Folge kann Lungenkrebs entstehen.
Die Verwendung von Asbest zur Produktherstellung ist seit 1993 in Deutschland verboten. In den 1960er bis 1980er Jahren kam Asbest jedoch in und an Gebäuden zum Einsatz. Werden bestimmte Asbestfaserkonzentrationen in der Luft in Innenräumen überschritten, muss eine Asbestsanierung der Räume durchgeführt werden.
Schwach und fest gebundene Asbestmaterialien
Asbestprodukte werden in den Kategorien Schwach- und fest gebundenen Asbestmaterialien unterteilt. Liegt der Anteil der Asbestfasern im Material bei über 60%, spricht man von schwach gebundenen Asbestmaterialien. Hier lassen sich die Asbestfasern schon durch leichte Erschütterungen freisetzen. Bei fest gebundenen Asbestmaterialien liegt der Anteil der Fasern bei unter 15%.
Beispiele für schwach gebundene Asbestmaterialien sind:
- Füllmaterial für Brandschutz
- Heizungsisolation, Dämmung, Verkleidung von Nachtspeicheröfen
- Leichtbauplatten für Brandschutzverkleidung
- Spritzbeläge
Beispiele für Fest gebundene Asbestmaterialien:
- Gewellte oder ebene Abestzemetplatten (Eternitplatten)
- Kunstschieferplatten
- Asbestzementrohre
- Bodenbeläge
- Formstücke wie Blumenkästen